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Über Geld muss man sprechen

 

Selbstverständlich möchten Sie als Mandant wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Deshalb klären wir von Anfang an mit Ihnen alle Fragen der Vergütung. Unser besonderes Augenmerk gilt der Balance zwischen der Bedeutung Ihres Anliegens und dem anwaltlichen Honorar.

 

Soweit keine Vergütungsvereinbarung erfolgt, gilt das Rechtsanwalts- vergütungsgesetz (RVG). Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist dann der Gegenstandswert (Streitwert).

In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoller, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, die beispielsweise in Form eines Stundenhonorars oder eines Pauschalhonorars bestehen kann.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Art der Abrechnung für beide Parteien zufriedenstellend ist.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass in vielen Fällen die anwaltlichen Kosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind und damit steuerlich geltend gemacht werden können.